Erste Hilfe-Kurse Was tun, wenn ein Mitmensch plötzlich Hilfe benötigt?
    
                                                                                                                                              

Wie können Sie Ihrem Mitmenschen helfen bis die Ambulanz kommt?

Das Szenario bildet die absichtlich erzeugte Verrauchung eines Raumes mit Ausdehnungspotential an einem vordefinierten, für die Beteiligten nicht bekannten, Zeitpunkt. Der Betrieb soll zu dieser Zeit im gewohnten Arbeitsablauf stehen. Der Alarm kann über die Brandmeldeanlage ausgelöst werden oder

Kursinhalt:
• Bergung aus akuter Gefahr
• Lagerung
• Massnahmen zur Erstversorgung
• Maßnahmen bei Atemstillstand
• Maßnahmen bei Herzstillstand
• Maßnahmen bei Blutungen • Schockbekämpfung
platzhalterkurssaal
Aufgaben und Ziele:

• einerseits das bereits Erlernte zu wiederholen und zu festigen
• andererseits die Kursteilnehmer mit der Hilfeleistung nach Unfällen oder bei Eintritt plötzlicher Erkrankungen so vertraut zu machen, dass sie selbstständig und eigenverantwortlich Erste Hilfe leisten können
• Die Beschäftigung mit verschiedenen Unfallursachen soll zur Unfallverhütung beitragen
• Die Kursteilnehmer sollen befähigt werden, in den lebensbedrohlichen Notfällen Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und Kreislaufstillstand die lebensrettenden Sofortmaßnahmen durchführen zu können Unser Instruktor wird die Ziele mittels praktischer Übung auch an Puppen überprüfen, auswerten und mit den Teilnehmern ausführlich besprechen.
• Wir nehmen Ihren Mitarbeitern vor Ort die Angst, wenn es gilt Menschen zu retten und erste Hilfe zu leisten.
• Dank praktischer Übung, kann die Technik besser verstanden werden.
• Durch viele praktische Übungen sind die Mitarbeiter motiviert zu handeln und die Anwendungsfehler können behoben werden.
• Sie erleiden keinen Betriebsunterbruch
• Kurse, werden auf bestimmte Gruppen von Ersthelfern abgestimmt.
• Die Mitarbeiter müssen das Betriebsgelände nicht verlassen.
• Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis
• Wir stärken den Teamgeist der Nothelfer, was die Prävention und die Sicherheit fördert.
• Der Kurs kann während der normalen Arbeitszeit stattfinden.

 

Das Gesetz (VUV):In der Schweiz ist jeder Arbeitgeber gemäss VUV (Verordnung über die Unfallverhütung, SR 832.30 Art. 40) verpflichtet; die Arbeitnehmer in angemessenen Zeitabständen, in der Regel während der Arbeitszeit, über das Verhalten bei Bränden anzuleiten. Das macht Sinn wenn man bedenkt, dass es alle 11 Minuten brennt und was nützt die beste Infrastruktur, wenn im Ernstfall niemand weiss, wie sie zu handhaben ist 14-1, (alle Preisangaben exklusive MWST) Seite 1 Weitere Dienstleistungen auf Anfrage